Wir setzen Standards – Schulz Gerüstbau GmbH & Co. KG hat bei der Erarbeitung der DIN SPEC 91439 mitgewirkt.
DIN SPEC 91439 – die neue Aufmaß- und Abrechnungsrichtline im industriellen Gerüstbau
Im Juli 2021 konnten die zwanzig Parteien des Konsortiums, das sich mit dem Ziel Klarheit und Transparenz im Industriegerüstbau zu schaffen zusammenfand, ihr Ergebnis vorlegen: die DIN SPEC 91439.
In einem DIN SPEC (PAS)-Konsortium aus Gerüstbauunternehmen und Gerüstherstellern, wurde das neue technisches Regelwerk erarbeitet und im Juli 2021 verabschiedet. An der Ausarbeitung der Technischen Spezifikation für Aufmaß- und Abrechnungsregeln für Industriegerüste hat die Schulz Gerüstbau GmbH & Co. KG vertreten durch die Geschäftsleitung mitgewirkt.
Um die Sichtung und Bewertung der unterschiedlichen Leistungsverzeichnisse, sowohl auf Auftraggeber-, als auch auf Auftragnehmerseite, effizienter zu gestalten, wurde die Standardisierung der Leistungsverzeichnisse in Zusammenarbeit nach dem PAS-Verfahren erarbeitet. Durch diese Grundlage wird Transparenz geschaffen und Fehldeutungen der Leistungsbeschreibungen und -abgrenzungen im Industriegerüstbau vorgebeugt.
Das neu verabschiedete Dokument dient als Abrechnungsrichtlinie im industriellen Gerüstbau und stellt ein einheitliches Leistungsverzeichnis auf. Es werden Leistungskategorien, -inhalte und die Beschreibung von Gerüstbauleistungen in der Industrie definiert. Des Weiteren wird aufgeführt, wie die unterschiedlichen Bauarten im Aufmaß und in der Abrechnung zu handhaben sind.